- Überwachung der Beseitigung von bei der Abnahme festgestellten Mängeln
- Feststellung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist
- Mitwirkung bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen gegenüber ausführenden Unternehmen
- Kontrolle der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Objektbegehungen vor Ablauf der Gewährleistungsfristen
- Fachliche Bewertung von auftretenden Schäden
- Zusammenstellung und Übergabe der Bestands- und Revisionsunterlagen
- Fachliche Beratung bei der Nutzung, Wartung und Instandhaltung des Bauwerks
Datenschutz-Einstellungen
Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies die die Ihnen Services ermöglichen, die von externen Anbietern angeboten werden, wie z.B. YouTube oder Google Maps. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 DSGVO (1) a.
Bitte beachten Sie, dass abhängig Ihrer Einstellungen einige Funktionen ggf. nicht zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung